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Geschrieben von bergmops am 28.05.2004 um 08:41:

  Wild West auf der Landstraße

Gestern ist ein Teamkollege von mir beim Training von nem Autofahrer mit ner Pistole bedroht worden. Es gab halt irgendwie ne Auseinandersetzung über irgendwelche Verkehrsregeln, aber das ist ja nicht das Problem.....Jedenfalls zieht der Typ plötzlich ne Waffe und brüllt "ich knall dich ab, ich knall dich ab".....
zum glück hat er es doch nicht getan. ..... Drehen die Leute heutzutage alle frei???? Mein Kumpel hat dann die Polizei gerufen, die dann auch gleich mit drei Streifenwagen anrückte, aber der Typ war natürlich weg.

Hat von Euch schonmal jemand sowas erlebt oder gehört??? Und was ist das denn juristisch??? Besteht da ne reelle Chance, das der Typ belangt wird? Kennzeichen und so sind natürlich bekannt und ne Anzeige bei der Polizei gabs auch....



Geschrieben von Chepe Gonzales am 28.05.2004 um 11:28:

  RE: Wild West auf der Landstraße

Zitat:
Original von bergmops
Besteht da ne reelle Chance, das der Typ belangt wird?


Ja klar!



Geschrieben von Kaiserstuhl am 28.05.2004 um 12:03:

  RE: Wild West auf der Landstraße

Ich kenne nur die typische Rennradfahrerschneidenundhupenerziehung der deutschen Autofahrer



Geschrieben von bergmops am 28.05.2004 um 12:14:

  RE: Wild West auf der Landstraße

Zitat:
Original von Chepe Gonzales
Zitat:
Original von bergmops
Besteht da ne reelle Chance, das der Typ belangt wird?


Ja klar!


und in welcher Größenordnung???? nur ein erhobener Zeigefinger oder härter???

Angemessen wär doch mindestens ein Führerscheinentzug.....

andererseits hat der mit MORD gedroht....und so was sollte doch nicht frei rumlaufen....

gibts hier nicht nen Anwalt oder nen Jurastudenten der sich da auskennt???



Geschrieben von cayo am 28.05.2004 um 12:24:

 

Das ist ja der Hammer geschockt geschockt

Auf sowas warte ich ja auch noch. War das ein Deutscher?
(also das ist jetzt keine fiese rassismusfrage oder so!!)



Geschrieben von bergmops am 28.05.2004 um 12:37:

 

Zitat:
Original von cayo

War das ein Deutscher?
(also das ist jetzt keine fiese rassismusfrage oder so!!)


Ja



Geschrieben von blaho am 28.05.2004 um 12:58:

 

Der Lappen ist definitiv weg und das für länger.
Und da kommt mit Sicherheit noch einiges dazu.



Geschrieben von kuestentanne am 28.05.2004 um 13:06:

  RE: Wild West auf der Landstraße

Nach Strafgesetzbuch:

§ 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit

Wer in den im § 81 Z. 1 und 2 bezeichneten Fällen, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

§ 106 Schwere Nötigung

(1) Wer eine Nötigung begeht, indem er
1. mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht,
2. den Genötigten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder
3. den Genötigten zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlaßt, die besonders wichtige Interessen des Genötigten oder eines Dritten verletzt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

§ 107 Gefährliche Drohung

(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.

§ 315b. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.




Nach Waffengesetzbuch

3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer

1. ohne die erforderliche Erlaubnis

a) entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 eine Schußwaffe erwirbt oder
die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, wenn die Tat
nicht in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 a mit Strafe bedroht ist,
oder entgegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Munition erwirbt,

b) entgegen § 35 Abs. 1 Satz 1 eine Schußwaffe führt, wenn
die Tat nicht in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 a mit Strafe be-
droht ist,




Ich denke mal, da ist ne Freiheitsstrafe fällig und der Führerschein auf Jahre weg



Geschrieben von bergmops am 28.05.2004 um 13:11:

  RE: Wild West auf der Landstraße

das hört sich ja ziemlich heftig an........... bin mal gespannt ob staatsanwaltschaft und gericht das auch so sehen!!



Geschrieben von Harzer Radfahrer am 28.05.2004 um 13:17:

  RE: Wild West auf der Landstraße

Hab´gerade mal in Straßenverkehr-Bußgeldkatalog nachgesehen...

- Nötigung: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe / 5 Punkte
- In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe / 6 Punkte

Aber damit sind eher Sachen wie Lichthupe, Drängeln, etc. gemeint.

Jemandem eine Knarre ins Gesicht halten ist dann noch zwei Stufen höher... Freiheitsstrafe (eventuell auf Bewährung) dürfte in jedem Fall rausspringen.



Geschrieben von Petersen am 28.05.2004 um 13:40:

 

Wenn das Nummernschild bekannt ist und es auch noch Zeugen gibt, wird es eng für den Autofahrer.

Die Gerichte verstehen da keinen Spass.

Ein Ähnliches Beispiel. Mein Sohn legt sich mit einem betrunkenen Fussgänger an. Er hat ihm mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen ohne ihn stark zu verletzen. Bei der Gerichtverhandling gab der Fussgänger zu, daß er meinen Sohn aus dem Auto ziehen wollte und der nur in Notwehr geschossen hat. Trotzdem 400 € Strafe für meinen Sohn. Er hat das Auto gewendet und ist zu dem Fussgänger zurückgefahren. Somit hatte er seinerseits eine gewisse Gewaltbereitschaft erkennen lassen. Für ihn war es Erfahrung für Leben. Die Waffe hat er der Polizei abgegeben noch bevor die Gesetzesänderung das verlangt hat.

In dem Fall glaube ich das der Schein erst mal auf Urlaub in Flensburg ist. Von der Geldstrafe ganz zu schweigen.



Geschrieben von tom am 28.05.2004 um 13:59:

wütend Aus aktuellem Anlass

So ein drastisches Beispiel kann ich nicht bringen, aber mir hat es gereicht: Am Mittwoch waren ein Kumpel und ich auf einer Nebenstraße (in der totalen Pampa!) unterwegs radler , und zwar nebeneinander her fahrend. Da kam so ein Typ mit seinem alten Opel Kadett, fuhr neben uns her und begann zu fordern, dass wir hintereinander zu fahren hätten. Wir haben darauf nicht reagiert und ihn zum Weiterfahren aufgefordert (siehe §2, Abs. 4). Der Typ fährt los, hält dann an, steigt aus und marschiert wutschnaubend böse auf mich zu. Der Kerl war wirklich kurz davor, auszurasten Webmistress Keule , baut sich vor mir auf, so dass ich anhalten muss (es ging bergauf). Ich dachte schon, der prügelt gleich los Boxkampf . Glücklicherweise beließ er es bei der Androhung von Polizei und Anzeige. Das fand ich wiederum lustig vor Lachen kugeln , setzte aber vorsichtshalber kein entsprechendes Gesicht auf Augenzwinkern . Naja, dann ist der wieder losgefahren und wir sofort wieder nebeneinander...

Ehrlich, ich hätte niemals geglaubt, dass der Mensch so aggressiv würde, obwohl wir ja völlig cool waren geschockt ! Und das war kein verbitterter alter Knacker, sondern ein junger Bubi, der gerade sein getuntes Mofa abgemeldet hat. Verzweiflung (Kater haben)



Geschrieben von tom am 28.05.2004 um 14:10:

 

@Petersen: Bei Waffen hört bei mir der Spaß auch auf, ich habe null Verständnis für deinen Sohn!



Geschrieben von ogkempf am 28.05.2004 um 14:35:

 

Zitat:
Original von tom
@Petersen: Bei Waffen hört bei mir der Spaß auch auf, ich habe null Verständnis für deinen Sohn!


Und bei mir hört das Verständnis noch viel früher auf
-> null Verständnis!



Geschrieben von forza_Jan am 28.05.2004 um 14:41:

  je nach strasse

habe ich schon NULL verständnis für nebeneinander radelnde waschweiber! ;-)))



keep biking desparado



Geschrieben von tom am 28.05.2004 um 14:53:

  RE: je nach strasse

Zitat:
Original von forza_jan
habe ich schon NULL verständnis für nebeneinander radelnde waschweiber! ;-)))

böse wütend zunge rausstreckend Webmistress Keule Na warte.... hehehehe Alle auf einen Ok, ok. laut lachen



Geschrieben von Kian am 28.05.2004 um 17:46:

 

Es kommt ganz darauf an. Wenn der Typ nicht vorbestraft sein sollte, kann durchaus eine Bewährungsstrafe bei rauskommen. Kann aber auch eine Geldbuße verhängt werden.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird. Müsste mal meinen Chef fragen, ob man das auch im Wege eines Strafbefehls erledigen kann.



Geschrieben von Petersen am 28.05.2004 um 19:42:

 

Zitat:
Original von tom
@Petersen: Bei Waffen hört bei mir der Spaß auch auf, ich habe null Verständnis für deinen Sohn!



Hatte ich auch nicht. Wichtig ist nur, daß er seine Lektion fürs Leben gelernt hat.



Geschrieben von Petersen am 28.05.2004 um 19:45:

 

Zum eigentlichen Thema. Gab es Zeugen? Oder ist es ihm auf irgendeine Weise nach zu weisen. Denn sonst könnte Aussage gegen Aussage stehen. Wie das ausgeht ist ja bekannt.



Geschrieben von wildflowersoul am 28.05.2004 um 19:50:

  das sind geschichten...

lieber bergmops,
würdest du uns bitte über den weiteren verlauf dieser angelegenheit auf dem laufenden halten - soweit du kenntnis von den entwicklungen erlangst?
würde mich brennend interessieren, was mit diesem wahnsinnigen tatsächlich passiert.


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