Wild West auf der Landstraße |
28.05.2004 08:41
bergmops
Co-Kapitän
Dabei seit: 26.11.2003
Herkunft: Mitteleuropa Fan von: Sauberem Radsport
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| Wild West auf der Landstraße
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Gestern ist ein Teamkollege von mir beim Training von nem Autofahrer mit ner Pistole bedroht worden. Es gab halt irgendwie ne Auseinandersetzung über irgendwelche Verkehrsregeln, aber das ist ja nicht das Problem.....Jedenfalls zieht der Typ plötzlich ne Waffe und brüllt "ich knall dich ab, ich knall dich ab".....
zum glück hat er es doch nicht getan. ..... Drehen die Leute heutzutage alle frei???? Mein Kumpel hat dann die Polizei gerufen, die dann auch gleich mit drei Streifenwagen anrückte, aber der Typ war natürlich weg.
Hat von Euch schonmal jemand sowas erlebt oder gehört??? Und was ist das denn juristisch??? Besteht da ne reelle Chance, das der Typ belangt wird? Kennzeichen und so sind natürlich bekannt und ne Anzeige bei der Polizei gabs auch....
__________________ Pure Vernunft darf niemals siegen
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von bergmops: 28.05.2004 08:42.
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28.05.2004 11:28
Chepe Gonzales
Finisseur

Dabei seit: 04.07.2002
Herkunft: Essen
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| RE: Wild West auf der Landstraße
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| Zitat: |
Original von bergmops
Besteht da ne reelle Chance, das der Typ belangt wird? |
Ja klar!
__________________ Projekt 'From Zero to Hero' läuft --- Zwischenziel 1 erreicht --- [...]
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28.05.2004 12:03
Kaiserstuhl
Wasserträger
Dabei seit: 27.05.2003
Herkunft: Breisgau
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| RE: Wild West auf der Landstraße
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Ich kenne nur die typische Rennradfahrerschneidenundhupenerziehung der deutschen Autofahrer
__________________ Rudi Altig: Der hat richtig Druck unter der Hufe!
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28.05.2004 12:14
bergmops
Co-Kapitän
Dabei seit: 26.11.2003
Herkunft: Mitteleuropa Fan von: Sauberem Radsport
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| RE: Wild West auf der Landstraße
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| Zitat: |
Original von Chepe Gonzales
| Zitat: |
Original von bergmops
Besteht da ne reelle Chance, das der Typ belangt wird? |
Ja klar! |
und in welcher Größenordnung???? nur ein erhobener Zeigefinger oder härter???
Angemessen wär doch mindestens ein Führerscheinentzug.....
andererseits hat der mit MORD gedroht....und so was sollte doch nicht frei rumlaufen....
gibts hier nicht nen Anwalt oder nen Jurastudenten der sich da auskennt???
__________________ Pure Vernunft darf niemals siegen
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28.05.2004 12:24
cayo
Ketterechtsträger

Dabei seit: 06.06.2003
Herkunft: Hildesheim
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Das ist ja der Hammer
Auf sowas warte ich ja auch noch. War das ein Deutscher?
(also das ist jetzt keine fiese rassismusfrage oder so!!)
__________________ la flèche allemande
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28.05.2004 12:37
bergmops
Co-Kapitän
Dabei seit: 26.11.2003
Herkunft: Mitteleuropa Fan von: Sauberem Radsport
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| Zitat: |
Original von cayo
War das ein Deutscher?
(also das ist jetzt keine fiese rassismusfrage oder so!!) |
Ja
__________________ Pure Vernunft darf niemals siegen
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28.05.2004 12:58
blaho
Weltmeister
Dabei seit: 23.07.2002
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Der Lappen ist definitiv weg und das für länger.
Und da kommt mit Sicherheit noch einiges dazu.
__________________ Wie sagten Sie so treffend im Ziel von Kailua Kona: "Die letzten Kilometer waren die Hölle." Ich verrate Ihnen jetzt mal was: Bei mir sind es schon die ersten Kilometer.
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28.05.2004 13:06
kuestentanne
Buten-Kieler

Dabei seit: 05.08.2002
Herkunft: Stockholm Fan von: THW KIEL
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| RE: Wild West auf der Landstraße
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Nach Strafgesetzbuch:
§ 89 Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Wer in den im § 81 Z. 1 und 2 bezeichneten Fällen, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 106 Schwere Nötigung
(1) Wer eine Nötigung begeht, indem er
1. mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht,
2. den Genötigten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder
3. den Genötigten zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlaßt, die besonders wichtige Interessen des Genötigten oder eines Dritten verletzt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§ 107 Gefährliche Drohung
(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) In den im § 106 Abs. 2 genannten Fällen ist die dort vorgesehene Strafe zu verhängen.
§ 315b. Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Nach Waffengesetzbuch
3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe
wird bestraft, wer
1. ohne die erforderliche Erlaubnis
a) entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 eine Schußwaffe erwirbt oder
die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, wenn die Tat
nicht in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 a mit Strafe bedroht ist,
oder entgegen § 29 Abs. 1 Satz 1 Munition erwirbt,
b) entgegen § 35 Abs. 1 Satz 1 eine Schußwaffe führt, wenn
die Tat nicht in Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 a mit Strafe be-
droht ist,
Ich denke mal, da ist ne Freiheitsstrafe fällig und der Führerschein auf Jahre weg
__________________ Love people, use things, the opposite never works!
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28.05.2004 13:11
bergmops
Co-Kapitän
Dabei seit: 26.11.2003
Herkunft: Mitteleuropa Fan von: Sauberem Radsport
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| RE: Wild West auf der Landstraße
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das hört sich ja ziemlich heftig an........... bin mal gespannt ob staatsanwaltschaft und gericht das auch so sehen!!
__________________ Pure Vernunft darf niemals siegen
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28.05.2004 13:40
Petersen
Altherrenradler

Dabei seit: 12.10.2002
Herkunft: Hamm Fan von: Zabel- Armstrong und einem RTF Teilnehmer der mit 84 Jahren noch mitgefahren ist
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Wenn das Nummernschild bekannt ist und es auch noch Zeugen gibt, wird es eng für den Autofahrer.
Die Gerichte verstehen da keinen Spass.
Ein Ähnliches Beispiel. Mein Sohn legt sich mit einem betrunkenen Fussgänger an. Er hat ihm mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen ohne ihn stark zu verletzen. Bei der Gerichtverhandling gab der Fussgänger zu, daß er meinen Sohn aus dem Auto ziehen wollte und der nur in Notwehr geschossen hat. Trotzdem 400 € Strafe für meinen Sohn. Er hat das Auto gewendet und ist zu dem Fussgänger zurückgefahren. Somit hatte er seinerseits eine gewisse Gewaltbereitschaft erkennen lassen. Für ihn war es Erfahrung für Leben. Die Waffe hat er der Polizei abgegeben noch bevor die Gesetzesänderung das verlangt hat.
In dem Fall glaube ich das der Schein erst mal auf Urlaub in Flensburg ist. Von der Geldstrafe ganz zu schweigen.
__________________ Mögest du immer Luft zum Atmen, Feuer zum Wärmen, Wasser zum Trinken und Erde zum Leben haben.
Aus Lateinamerika
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Petersen: 28.05.2004 13:41.
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28.05.2004 13:59
tom unregistriert
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Aus aktuellem Anlass
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So ein drastisches Beispiel kann ich nicht bringen, aber mir hat es gereicht: Am Mittwoch waren ein Kumpel und ich auf einer Nebenstraße (in der totalen Pampa!) unterwegs 
, und zwar nebeneinander her fahrend. Da kam so ein Typ mit seinem alten Opel Kadett, fuhr neben uns her und begann zu fordern, dass wir hintereinander zu fahren hätten. Wir haben darauf nicht reagiert und ihn zum Weiterfahren aufgefordert (siehe §2, Abs. 4). Der Typ fährt los, hält dann an, steigt aus und marschiert wutschnaubend 
auf mich zu. Der Kerl war wirklich kurz davor, auszurasten 
, baut sich vor mir auf, so dass ich anhalten muss (es ging bergauf). Ich dachte schon, der prügelt gleich los 
. Glücklicherweise beließ er es bei der Androhung von Polizei und Anzeige. Das fand ich wiederum lustig 
, setzte aber vorsichtshalber kein entsprechendes Gesicht auf 
. Naja, dann ist der wieder losgefahren und wir sofort wieder nebeneinander...
Ehrlich, ich hätte niemals geglaubt, dass der Mensch so aggressiv würde, obwohl wir ja völlig cool waren 
! Und das war kein verbitterter alter Knacker, sondern ein junger Bubi, der gerade sein getuntes Mofa abgemeldet hat.
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28.05.2004 14:10
tom unregistriert
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@Petersen: Bei Waffen hört bei mir der Spaß auch auf, ich habe null Verständnis für deinen Sohn!
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28.05.2004 14:35
ogkempf
Tippspielweltmeister

Dabei seit: 29.12.2001
Herkunft: Oegstgeest Fan von: Studenten
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| Zitat: |
Original von tom
@Petersen: Bei Waffen hört bei mir der Spaß auch auf, ich habe null Verständnis für deinen Sohn! |
Und bei mir hört das Verständnis noch viel früher auf
-> null Verständnis!
__________________ Radsport ist Scheiße - und nichts wird besser!
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28.05.2004 14:53
tom unregistriert
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28.05.2004 19:42
Petersen
Altherrenradler

Dabei seit: 12.10.2002
Herkunft: Hamm Fan von: Zabel- Armstrong und einem RTF Teilnehmer der mit 84 Jahren noch mitgefahren ist
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| Zitat: |
Original von tom
@Petersen: Bei Waffen hört bei mir der Spaß auch auf, ich habe null Verständnis für deinen Sohn! |
Hatte ich auch nicht. Wichtig ist nur, daß er seine Lektion fürs Leben gelernt hat.
__________________ Mögest du immer Luft zum Atmen, Feuer zum Wärmen, Wasser zum Trinken und Erde zum Leben haben.
Aus Lateinamerika
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